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Fahrrad draußen abstellen. Nicht überall ist das erlaubt!

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Vor allem Fahrern von motorisierten Fahrzeugen passiert hin und wieder ein Verkehrsverstoß. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung stehen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot an. Was viele Straßenverkehrsteilnehmer nicht wissen: Sie können ihren Führerschein auch verlieren, wenn sie im alkoholisierten Zustand mit dem Fahrrad unterwegs sind. Die Behörden sehen darin möglicherweise einen Hinweis darauf, dass mangelnde Verkehrszuverlässigkeit besteht. Wird sie festgestellt, steht es dem zuständigen Gericht oder der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde frei, den Kfz-Führerschein zu entziehen. Den meisten Radfahrern ist außerdem unbekannt, dass es auch Einschränkungen im Bereich des Abstellens ihres fahrbaren Untersatzes gibt.

Häufige Verkehrsverstöße 2022 in Deutschland nach Geschlecht und Delikt

VerkehrsverstößeFrauenMänner
Unfallflucht8.56625.950
Alkohol (Straftat)11.67768.431
illegale Drogen

(Straftat)

4763.678
Vollrausch93317
Fahren trotz Fahr-

verbot

11.784131.367
Fahren m. falschem

Kennzeichen

30382
Körperverletzung,

Tötung

1.0204.821
Alkohol

(Ordnungswidrigkeit)

4.41328.460
Illegale Drogen

(Ordnungswidrigkeit)

3.86838.367
Nutzung von Radar-

Warngeräten

101961
Handyverstöße107.696303.815
Rotlichtverstöße98.142208.331
Verbotenes Abbie-

gen, An-, Ein- und Ausfahren, Wenden,

Rückwärtsfahren

15.32432.294

Insbesondere Fahrzeugführer, denen bewusst ist, dass sie bereits einige Punkte in Flensburg haben, fragen sich verzweifelt, welche Konsequenzen bei einem weiteren Verstoß drohen. Aufschluss erhältst Du schnell, unkompliziert und kostenlos auf der Website https://www.bussgeldrechner.org/. Die Nutzung des Bußgeldrechners ermöglicht Dir das Herausfinden der drohenden Sanktionen bei unzähligen Zuwiderhandlungen. Nur wenige Klicks sind erforderlich, in Sekundenschnelle erhältst Du die Regelsätze gemäß Strafenkatalog für im Verkehr begangene Verstöße.

Pixabay.com © Mondisso CCO Public Domain

Wer von der Polizei volltrunken auf seinem Fahrrad erwischt wird, muss mit der Abnahme des Fahrzeugführerscheins rechnen.

Radfahrer – Fahrzeugführer mit Rechten und Pflichten

In Deutschland gibt es zurzeit rund 75 Millionen Fahrräder, E-Bikes haben einen Anteil von 4,5 Millionen, ihre Zahl steigt stetig an. Einen guten Abstellplatz für die Drahtesel zu finden, kann zu einer Herausforderung werden – vor allem in Groß- bzw. Innenstädten. Das Tragen eines Fahrradhelms in Deutschland ist nicht verpflichtend, jedoch das ordentliche Abstellen Deines Zweirades. In unserer Rechtsprechung zählen Fahrräder zu den Fahrzeugen. Das bedeutet, Radfahrer sind Fahrzeugführer mit allen Rechten und Pflichten.

Im Gegensatz zum Auto unterliegen Fahrräder jedoch keinen Parkverboten, denn sie zählen zum sogenannten Gemeingebrauch auf öffentlichen Straßen. Einen Unterschied gibt es zwischen betriebsbereiten Rädern und schrottreifen Drahteseln bzw. solchen mit großen Werbetafeln, die nicht mehr gefahren werden können. Da sie nicht mehr Verkehrszwecken dienen und in der Regel über einen langen Zeitraum abgestellt werden, gelten sie als Ausnahme.

Wo dürfen betriebsbereite Fahrräder abgestellt werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Fahrrad ordnungsgemäß zu parken. In Deutschland hast Du folgende Alternativen:

  • Fahrräder dürfen – ebenso wie Autos längs am rechten Straßenrand parken. Gemäß StVO (Straßenverkehrsordnung) benötigen sie bei Dunkelheit allerdings eine ausreichende Beleuchtung. Eine reflektierende, rot-weiße Parkwarntafel, die sich häufig an Kfz-Anhängern befindet, reicht bereits aus. Teilweise stellt das Abstellen von Fahrrädern mit Anhänger oder Überbreite am Straßenrand sogar die einzige zugelassene Parkvariante dar.
  • Du darfst Dein Fahrrad auch auf Plätzen, Gehwegen, in Fußgängerzonen sowie verkehrsberuhigten Bereichen, darunter Spielstraßen, abstellen. Damit ist freies und ungeordnetes Parken erlaubt. Spezielle Parkverbote für Fahrräder finden sich nicht in der StVO, infolge dessen gibt es auch keine entsprechenden Verbotsschilder. Wichtig ist, dass Dein abgestelltes Rad weder Rollstuhlfahrern noch Fußgängern die Nutzung des Weges verhindert. Gleiches gilt für Rettungswege.
Wissenswertes: Selbst Kommunen ist es nicht möglich, das Parken von Fahrrädern in Fußgängerbereichen zu verbieten. Dies wollten die Stadtväter Lüneburgs aus „ästhetischen Gründen“, sie fühlten sich vom Anblick der Zweiräder auf dem Bahnhofsplatz gestört. Das Bundesverwaltungsgericht stimmte dem ausgesprochenen Verbot jedoch nicht zu und hob es in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 kurzerhand auf. 

Pixabay.com © 652234 CCO Public Domain

Vor allem in Innenstädten herrschen häufig beengte Verhältnisse, sodass das ordnungsgemäße Parken eines Fahrrades zur Herausforderung wird.

Wer haftet bei durch abgestellte Fahrräder entstandenen Schäden?

Beim Parken von Fahrrädern an Kreuzungen und weiteren speziellen Plätzen ist Vorsicht geboten. Jederzeit müssen andere Verkehrsteilnehmer über eine gute Sicht verfügen. Stellst Du Dein Rad irgendwo in den Weg oder beschädigt es andere Dinge, zum Beispiel durch Anketten, darf es entfernt werden. Wie zuvor bereits kurz erwähnt, gilt für Fahrradführer ebenfalls die Straßenverkehrsordnung, in der sich unter § 12 Abs. 3 folgende Regelungen finden:

Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten;
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert;
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber;
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist;
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Missachtest Du die gesetzlichen Parkvorschriften und verursachst dadurch einen Schaden, kannst Du zur Haftung herangezogen werden.

Nicht immer ist die Sachlage klar, wenn ein abgestelltes Fahrrad für einen Schadensfall verantwortlich gemacht wird.

Aufgepasst! Auch wenn Du zweifelsfrei als Fahrradnutzer identifiziert wurdest, musst Du nur haften, wenn Dir ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Gemäß Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2011 kann das Abstellen eines Rades als Fahrlässigkeit angesehen werden, erfolgt es zu nahe an einem Auto. Der Richter verurteilte die betreffende Radfahrerin zu einer Zahlung von über 1.000 Euro.

Bildquelle:

  1. Beitragsbild: Pixabay.com © Pexels CCO Public Domain
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